AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
“Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf Speichermedium, Online-Platformen, Fachabzüge, Fotobücher usw.)
II. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei Sarah Heckendorn.
Die von der Fotografin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Fotos in Online– und Printmedien ist Sarah Heckendorn, als Urheberin des Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten (Raw-Files) verbleiben Sarah Heckendorn. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Des Weiteren ist eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten seitens des Kunden oder Dritter strengstens untersagt!
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Fahrtkosten, Abzüge, Fotobücher, diverse Fotoprodukte usw. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Weitere Kosten fallen nach Bezahlung und Erhalt der digitalisierten Fotos an, wenn der Kunde weitere Bilddateien und/oder andere Bearbeitungswünsche äußert, die vor der ersten Bearbeitung der Fotos nicht abgesprochen waren.
Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung bar oder per Banküberweisung.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeit-punkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.
IV. Haftung
Die Fotografin haftet für sich und die Erfüllung des Auftrags nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet die Fotografin nur bei Fehlern, die sich durch ihre schuldhafte Pflichtverletzungen ereignet haben. Sollte Sarah Heckendorn auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sie sich um einen Ersatztermin. Bei Hochzeiten bemüht sich Sarah Heckendorn um einen Ersatzfotografen. Sollte aber keiner gefunden werden kann die Leistung nicht eingefordert werden. Der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin.
Foto- und Bilddateien werden von der Fotografin sorgfältig und durch regelmäßige Sicherung verwahrt. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Erfüllung des Auftrags obliegt es der Fotografin die Dateien weiterhin aufzubewahren. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haftet die Fotografin nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Ausfallhonorar
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 20%; Storno 120 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 21 Tage vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespe-ichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
Die von der Fotografin ausgewählten Fotos werden durch sie nach eigenem Ermessen bearbeitet. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos der Fotografin, dazu zählen auch Umfärbung in Schwarz-Weiß, Sepia oder nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet (s. hierzu auch II Urheberrecht).
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Durch unterschiedlich kalibrierte Betrachtungsgeräte kann es zu Farbdifferenzen gegenüber der Originaldatei (sRGB-Farbraum) kommen. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Die Fotografin stellt dem Auftraggeber die Fotos auf einer von ihr ausgewählten Online-Plattform (Picdrop, Dropbox, etc.) zur Verfügung. Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, ist dies der Fotografin unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der Fotos per USB-Stick kann alternativ gegen Aufpreis angeboten werden.
IX. Nutzung der Fotos
Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Sarah Heckendorn die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf. Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung ihrer Arbeit dienen mit eingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website der Fotografin, Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram). Die Nutzung der Fotodateien seitens des Kunden ist bereits bei Punkt II “Urheberrecht” beschrieben und einzuhalten.
X. Rückgaberecht
Eine Rückgabe der Fotos ist ausgeschlossen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schopfheim.
XII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand Februar 2021